vollstreckbare Urkunde

vollstreckbare Urkunde
Urkunde, aus der der Gläubiger unmittelbar die  Zwangsvollstreckung betreiben kann (§ 794 Nr. 5 ZPO). V.U. muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine bestimmte Leistung (Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere) zum Gegenstand haben; auch muss sich der Schuldner in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen haben.
- Vollstreckbare Ausfertigung der v.U. wird von den Urkundsbeamten des Gerichts oder dem Notar erteilt (§ 797 ZPO); i.d.R. nur einmal.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • vollstreckbare Urkunde — vollstreckbare Urkunde,   exekutorische Urkunde, die von einem Gericht oder Notar in vorgeschriebener Form aufgenommene, die Verpflichtung zur Leistung einer Geldsumme oder anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere enthaltende Urkunde, in der… …   Universal-Lexikon

  • Vollstreckbare Urkunde — Bei einer vollstreckbaren Urkunde handelt es sich um einen der in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO genannten weiteren Vollstreckungstitel, aus denen neben Endurteilen die Zwangsvollstreckung stattfindet. Ebenso wie beim Prozessvergleich wird der Titel …   Deutsch Wikipedia

  • vollstreckbare Ausfertigung — ⇡ vollstreckbare Urkunde …   Lexikon der Economics

  • Urkunde — Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Unterlage; Dokument; Attest; Zeugnis; Beglaubigung; Bescheinigung; Dossier; Akte * * * Ur|kun|de [ u:ɐ̯kʊndə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Vollstreckbare Urkunden — (auch Exekutorische Urkunden) nennt man diejenigen, auf Grund deren ohne weiteres (ohne gerichtliche Verfügung) die Zwangsvollstreckung erfolgen darf. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 794) findet die Zwangsvollstreckung statt aus vor dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vollstreckbare Ausfertigung — Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung… …   Deutsch Wikipedia

  • Exekutionstitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldtitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckbarer Titel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

  • Vollstreckungstitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein …   Deutsch Wikipedia

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